HONORAR
Prozedere, Termine & Honorar
In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch besprechen wir ihr Anliegen und klären, inwieweit ich Ihnen helfen kann. Kontaktieren Sie mich einfach telefonisch, über den Kontakt oder per Mail. Sollte ich nicht ans Telefon gehen können, hinterlassen Sie mir bitte eine kurze Nachricht und ich rufe Sie im Anschluss zurück.
Therapie
Eine Therapie findet üblicherweise in regelmäßigen Abständen wöchentlich oder zweiwöchentlich statt. Des weiteren biete ich auch eine lösungs- und ressourcenorientierte Kurzzeittherapie von 10 - 15 Sitzungen an. Die Anzahl der Sitzungen wird jederzeit von Ihnen selbst bestimmt.
Honorar
Das Kennenlerngespräch am Telefon dauert ca. 20 Minuten und ist kostenlos. Mein Honorar für therapeutische Sitzungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sowie an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
In unserem Vorgespräch gebe ich Ihnen hierzu gerne detaillierte Informationen.
Coaching
Das telefonische Kennenlerngespräch dauert ca. 20 Minuten und ist kostenlos. Die Preise für Coaching (60, 90 oder 120 Minuten) sind gestaffelt (Privat- und Firmenklienten).
Bitte sprechen Sie mich an, ich mache Ihnen gern ein Angebot. Die Anzahl der Settings können wir ganz individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Honorar
Mein Honorar können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn es zur Verbesserung in Ihrem Berufsleben beiträgt.
Ausfallhonorar
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte bis spätestens 48 Stunden vorher per Mail oder telefonisch Bescheid. Bei kurzfristigen Absagen berechne ich den halben Stundensatz, bei Absage am selben Tag oder Vergessen des Termins stelle ich den gesamten Stundenlohn in Rechnung. Es ist mir nicht möglich, in so kurzfristiger Zeit Termine anderweitig anzubieten und zu besetzen.
Zahlung
Vorteile als Selbstzahler
Die Vorteile meiner Privatpraxis liegen darin, dass Sie zeitnah Termine erhalten, da wir nicht auf eine Freigabe der gesetzlichen Krankenkasse warten müssen, sondern direkt mit der Arbeit beginnen können. Das Honorar können Sie als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) steuerlich geltend machen.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass keine Informationen oder Diagnosen an Ihre Krankenkasse weitergegeben werden und damit Ihre Privatsphäre gegenüber Ihrem gesetzlichen Versicherer gewahrt bleibt.
Abrechnung mit privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen
Je nach Vertrag übernimmt Ihre private Krankenkasse oder Ihre Zusatzversicherung vollständig oder zu einem Teil das von mir in Rechnung gestellte Honorar. Sie können dies bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. Hierbei unterstütze ich Sie gern.
Meine Leistungen rechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie erhalten eine Rechnung von mir, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.